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Tarife 2024

Die Mindesteinsatzdauer beträgt 10 Minuten, anschliessend werden die Leistungen auf 5 Minuten gerundet.

 

Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10 % und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin / den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die SpitexKundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.

 

Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z. B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung. Dann gelten die Tarife der entsprechenden Versicherung.

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*Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung

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Tarifblatt

Tarife
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